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Schwarze Liste der Versicherungen
1.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Versicherung abzuschliessen, weil Sie von dem Versicherungsunternehmen abgelehnt werden, könnte es sein, dass Sie auf der schwarzen Liste der Versicherungsunternehmen stehen.
2.
Diese gespeicherten Daten nennen sich "HIS" (Hinweis- und Informationssystem) und sind ab dem 1.April 2009 für jeden einsehbar. Daten werden 5 Jahre gespeichert.
3.
In der HIS werden Daten des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) über Kunden gesammelt, die Aufschluss über die Inanspruchnahme der Versicherung und die Wahrscheinlichkeit von Kosten für die Versicherer geben.
4.
Sollten Sie Ihre Versicherung zu oft in Anspruch nehmen, kann es vorkommen, dass Sie gekündigt werden und Aufgrund der Eintragung in der HIS von anderen Versicherungsgesellschaften eine Ablehnung erhalten.
5.
Sie haben nun die Möglichkeit in diese Liste einzusehen. Diese Anfrage muss schriftlich erfolgen und eine Kopie des Ausweises muss beiliegen. Somit können Sie falsche Meldungen widersprechen und eine Korrekturen oder Löschung der Daten verlangen.
6.
Bitte überlegen Sie es sich gut, jeden kleinen Schadensfall der Versicherung zu melden.
7.
Diese Kündigungsklausel giilt nicht, für so genannte Pflichtversicherungen. Dazu zählen Haftpflicht bei Kraftfahrzeugen, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit sowie die Krankenversicherung.
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